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   OLG Brandenburg, 20.01.2021 - 13 WF 215/20   

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https://dejure.org/2021,1087
OLG Brandenburg, 20.01.2021 - 13 WF 215/20 (https://dejure.org/2021,1087)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 20.01.2021 - 13 WF 215/20 (https://dejure.org/2021,1087)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 20. Januar 2021 - 13 WF 215/20 (https://dejure.org/2021,1087)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Kostenentscheidung nach Erledigung eines familiengerichtlichen einstweiligen Anordnungsverfahrens

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.09.2013 - XII ZB 464/12

    Isolierte Kostenbeschwerde in Familiensachen: Mindestbeschwer in einer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.01.2021 - 13 WF 215/20
    Zwar scheitert in Familiensachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit nach §§ 58 ff. FamFG eine isolierte Kostenbeschwerde bei nicht vermögensrechtlichen Angelegenheiten nicht an der Mindestbeschwer von 600 EUR, § 61 Abs. 1 FamFG (BGH FamRZ 2013, 1876).
  • OLG Frankfurt, 30.10.2013 - 5 WF 146/13

    Rechtsmittel gegen isolierte Kostenentscheidung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.01.2021 - 13 WF 215/20
    Jedoch gilt für isolierte Kostenanfechtungen in Familiensachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit der allgemeine Grundsatz der Schranke des Rechtsmittelzuges in der Hauptsache, woraus folgt, dass sich die Unanfechtbarkeit einer Hauptsache auf die Nebenentscheidungen, wie etwa die Kostenentscheidung, erstreckt (Senat, Beschl. v. 13.11.2017, 13 WF 255/17; OLG Brandenburg, 1. Senat für Familiensachen, BeckRS 2020, 2011; OLG Frankfurt am Main, BeckRS 2013, 18757; Zöller/Feskorn, ZPO, 33. Aufl. 2020, § 57 FamFG Rn. 3; Schlünder in BeckOK FamFG, Hahne/Schlögel/Schlünder, 36. Ed. Stand 01.10.2020 § 57 Rn. 18a).
  • OLG Brandenburg, 15.01.2020 - 9 WF 312/19

    Kostentragung nach Antragsrücknahme um Erlass einer einstweiligen Anordnung nach

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.01.2021 - 13 WF 215/20
    Jedoch gilt für isolierte Kostenanfechtungen in Familiensachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit der allgemeine Grundsatz der Schranke des Rechtsmittelzuges in der Hauptsache, woraus folgt, dass sich die Unanfechtbarkeit einer Hauptsache auf die Nebenentscheidungen, wie etwa die Kostenentscheidung, erstreckt (Senat, Beschl. v. 13.11.2017, 13 WF 255/17; OLG Brandenburg, 1. Senat für Familiensachen, BeckRS 2020, 2011; OLG Frankfurt am Main, BeckRS 2013, 18757; Zöller/Feskorn, ZPO, 33. Aufl. 2020, § 57 FamFG Rn. 3; Schlünder in BeckOK FamFG, Hahne/Schlögel/Schlünder, 36. Ed. Stand 01.10.2020 § 57 Rn. 18a).
  • OLG Frankfurt, 16.05.2023 - 6 WF 55/23

    Keine Wiedereinsetzung trotz fehlerhafter Rechtsmittelbelehrung

    Nach überwiegender Auffassung (vgl. zum Streitstand OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 25.5.2022 - 5 WF 27/22 -, NZFam 2022, 885) ist ein Rechtsmittel hingegen nicht gegeben, wenn nach Rücknahme oder anderweitiger Erledigung in den in § 57 S. 2 FamFG aufgezählten Antragsverfahren nicht eine Entscheidung in der Sache getroffen worden ist, sondern über die Kosten des Verfahrens entschieden wurde (OLG Brandenburg 20.1.2021 - 13 WF 215/20, juris; OLG Bamberg FamRZ 2019, 1943; OLG Frankfurt FamRZ 2014, 593).
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